In der Vermögensverwaltung stehen die sichere Verwaltung und die Optimierung des Vermögensportfolios privater und institutioneller Anleger aus dem In- und Ausland im Fokus. Die dabei verfolgten Anlagestrategien entsprechen dem individuellen Risikoverhalten der Klientel.
Das Geschäftsfeld, das meist durch Banken oder unabhängige Vermögensverwalter wahrgenommen wird, erlebte in der Schweiz im Zeitraum 2017 bis 2020 einen enormen Aufschwung.
Warum nehmen institutionelle und private Anleger die Dienste der Vermögensverwaltung in Anspruch?
Die Motivation privater Anleger, die Verantwortung für die sichere Verwaltung und Optimierung ihrer Finanzportfolien in die Hände eines professionellen Vermögensverwalters zu legen, basiert auf bestimmten Annahmen. Entweder verfügen die vermögenden Kunden oder Kundinnen nicht über genügend Zeit, sich mit Chancen und Risiken möglicher Finanzinstrumente auseinandersetzen zu können oder sie scheuen die Verantwortung, die mit der Anlage ihres Vermögens verbunden ist. Sie trauen ihrem eigenen Fachwissen über Finanzinstrumente nicht zu, immer die für ihr Finanzvermögen beste Entscheidung zu treffen, vor allem in der Abwägung von Chancen und Risiken. Sie überlassen daher die Verantwortung lieber einem Profi, der sich als Vermögensverwalter tagtäglich mit Anlagestrategien auseinandersetzt und im Gegensatz zu einem Finanz- oder Anlageberater selbständig Anlageentscheidungen trifft und diese auch realisiert. Das setzt allerdings ein solides Vertrauensverhältnis zwischen den Anlegern und dem Vermögensverwalter voraus.
Institutionelle Anleger wie Versicherungsgesellschaften, internationale Pensionsfonds und Stiftungen sowie staatliche Institutionen verfügen zum Teil über vergleichsweise riesige, kollektive Anlagevermögen. Deren Manager wenden sich häufig an Vermögensverwalter, um mit ihnen gemeinsam Anlagestrategien zu erarbeiten und umzusetzen, um ihre Renditevorgaben zu erreichen.
Geschäftsbanken und unabhängige Vermögensverwalter im Vergleich
Die Finanzbranche sieht sich nicht nur in der Schweiz einem kolossalen Digitalisierungsdruck ausgesetzt, der für die Unternehmen grosse Chancen bietet, aber auch mit einem stärkeren Wettbewerb in der Vermögensverwaltung verbunden ist. Es hat sich gezeigt, dass sich vor allem institutionelle Vermögensberater mit der digitalen Herausforderung meist schwerer tun als unabhängige Vermögensverwalter, die dem Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) angehören. Ihre Zahl nahm in der Schweiz im Zeitraum 2017 bis 2020 von 1.013 auf 1.633 zu.
Unabhängige Vermögensverwalter sind es seit jeher gewohnt, auf die individuellen Wünsche und Gepflogenheiten ihrer Klientel einzugehen und bei ihren Anlagestrategien zu berücksichtigen. Banken und andere institutionelle Verwalter von privatem oder kollektivem Vermögen haben bisher häufig globale Anlagestrategien individuellen Kundenanliegen vorgezogen, so dass auf diesem Gebiet häufig noch ein gewisser Nachholbedarf besteht. Die Digitalisierung erleichtert über die Nutzung entsprechende Softwarelösungen die rigorose Ausrichtung auf den Kundenbedarf, was sich positiv auf die Kundenbindung auswirkt.
Verwaltung und Anlage der Finanzportfolien muss frei von Interessenkonflikten sein
Die Forderung, bei Anlage und Verwaltung des Finanzvermögens ihrer Kunden Interessenkonflikte zu vermeiden, mag bei erstem Hinsehen ein wenig verwunderlich sein. Ein derartiger Konflikt kann vor allem bei institutionellen Vermögensverwaltern entstehen, wenn die Bank beispielsweise über eigene Finanzprodukte verfügt, die sie vermarkten muss. Theoretisch kann für den Vermögensverwalter der Anreiz entstehen, das Kundenvermögen bevorzugt in die bankeigenen Produkte zu investieren. Der eigentliche Interessenkonflikt besteht dann darin, dass die Bank einerseits am Verkauf ihrer Finanzprodukte verdient und die Sparte Vermögensverwaltung zusätzlich an ihrer Finanzdienstleistung. Unabhängige Vermögensverwalter haben gegenüber Banken den Vorteil, dass sie in der Regel nicht über eigene Finanzprodukte verfügen, so dass ein derartiger Interessenkonflikt erst gar nicht entstehen kann. Die Unabhängigkeit unabhängiger Vermögensverwalter ist ihr grosser Vorteil, und erleichtert ihnen die Ausrichtung ihrer Anlagestrategien auf das individuelle Kundeninteresse.
Die unabhängigen Vermögensverwalter unterliegen in der Schweiz dem Verhaltenskodex des VSV
Der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) hat einen Katalog von Standesregeln für die ihm angeschlossenen unabhängigen Vermögensverwalter ausgearbeitet. Der Verhaltenskodex dient dazu, „das Ansehen des Berufsstandes der schweizerischen Vermögensverwalter im In- und Ausland zu wahren und zu mehren“ wie in der Präambel des Regelwerks nachzulesen ist. Ein weiterer, wichtiger Punkt in der Präambel besagt, dass die Vermögensverwaltung einen „wirksamen Beitrag“ zur Bekämpfung von Geldwäsche-Aktivitäten und der Terrorismusfinanzierung leisten soll.
In der Gestaltung des schriftlich niederzulegenden Vermögensverwaltungsvertrags sind die beiden Parteien zwar weitestgehend frei, allerdings sollten bestimmte Punkte gemäss VSV unbedingt adressiert und definiert werden. Vor allem sollten die Beauftragung und Ermächtigung zur Verwaltung der Vermögenswerte in dem Vertrag enthalten sein, die Referenzwährung und relevante Themen zur generellen Anlagestrategie und eine Vielzahl weiterer Teilaspekte, die möglichen, späteren Missverständnissen vorbeugen sollen. Der VSV bietet seinen Mitgliedern ein breit angelegtes Weiterbildungsprogramm für unabhängige Vermögensverwalter an. Alle angebotenen Weiterbildungen entsprechen den Qualitätsanforderungen des wissenschaftlichen Beirates des VSV.
In der Schweiz wird zwischen Vermögensverwaltern und Vermögensverwaltern von Kollektivvermögen unterschieden
Die Eidgenössische Finanzaufsicht FINMA unterscheidet in ihrer Eigenschaft als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Lizenzvergabe zwischen Vermögensverwaltern (VV) und Vermögensverwaltern von Kollektivvermögen (VKV). Die FINMA vergibt ihre Lizenzen in Übereinstimmung mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Ab 2023 müssen alle Vermögensverwalter in der Schweiz eine Tätigkeitsbewilligung der FINMA vorweisen. Die Lizenzen werden an den Nachweis bestimmter Kenntnisse als Finanzdienstleister und an die Organisationsstruktur, die bestimmte Standards erfüllen muss, vergeben. Die FINMA hält auf ihrer Homepage ein Suchwerkzeug bereit, mit dem sich leicht überprüfen lässt, ob eine Person, ein Unternehmen oder ein Finanzprodukt über die notwendige Bewilligung verfügt.